§ 1 Geltungsbereich
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Verkaufsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss; Rücktritt
Unsere Angebote und Lieferzusagen sind freibleibend und unverbindlich. Aufträge gelten als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden oder unverzüglich nach Auftragseingang bzw. termingerecht ausgeführt werden. Die Rechnung gilt dann gleichzeitig als Auftragsbestätigung.

  1. Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Produktionsbedingte Abweichungen von den vereinbarten Leistungsdaten von bis zu 10 % sind zu tolerieren.
  2. Nebenanreden und mündliche Vereinbarungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
  3. Werden nach Vertragsabschluss Tatsachen bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers als zweifelhaft erscheinen lassen, sind wir berechtigt, Vorkasse zu verlangen. Wird dies abgelehnt, so können wir unter Ausschluss von Ersatzansprüchen vom Vertrag zurücktreten.

§ 3 Preise und Zahlung
Sofern nicht anders vereinbart, gelten unsere Preise ab Werk einschließlich branchenüblicher Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe.

  1. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf eines unserer in der Rechnung genannten Konten zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
  2. Der Kaufpreis ist innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung zu zahlen, falls nicht anders vereinbart. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt uns vorbehalten.
  3. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben uns angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 1 Monat oder später nach Vertragsschluss erfolgen, vorbehalten.

§ 4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Dem Käufer steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 5 Lieferzeit
Vereinbarte Lieferfristen und Termine gelten als annähernd.

  1. Lieferverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die uns die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen wie Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Betriebsstoff- und Rohmaterialmangel usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
  2. Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unseren Verpflichtungen frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände können wir uns nur berufen, wenn wir den Käufer unverzüglich benachrichtigen.
  3. Wir sind zu Teillieferungen jederzeit berechtigt, es sei denn, diese sind für den Verkäufer nicht von Interesse.
  4. Unsere Einhaltung der Lieferverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus.
  5. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, Ersatz des uns entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer über.

§ 6 Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben wurde oder zwecks Versendung unser Lager verließ. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft über.

§ 7 Gewährleistung
Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb 1 Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilt werden. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

  1. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei dem Käufer. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.
  2. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die von uns gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge, nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
  3. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
  4. Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.
  5. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblichen handelsüblichen oder technisch unvermeidbaren Abweichungen der Qualität, Farbe, Druckausführung, Breite, Menge, Gewicht, Ausrüstung und dergleichen. Bei Papier sind Gewichtsabweichungen zulässig, bis zu 10 % bei Seidenpapier, gekreppten, geklebten und gestrichenen Papieren und bis zu 6 % bei Packpapieren aller Art. Bei Kunststofffolien sind Gewichts und Stärketoleranzen bis zu 15 % zulässig. Abweichungen der gelieferten Menge sind bei Bestellungen unter 1.000 kg bis zu 20 %, von 1.000 bis 2.000 kg bis zu 15 % und über 2.000 kg bis zu 10 % zulässig. Größenabweichungen sind bis zu 5 % zulässig. Eine Haftung für normale Abnutzung oder Verschleiß wie von Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter und nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, ist ausgeschlossen.
  6. Ansprüche des Käufers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Käufers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
  7. Rückgriffsansprüche des Käufers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Käufer mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen traf. Für den Umfang des Rückgriffsanspruchs Käufers gegen uns gilt ferner Absatz 6.

§ 8 Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben werden, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt.

  1. Die Ware bleibt unser Eigentum. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit-)Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Käufer verwahrt unser (Mit-)Eigentum unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit-)Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
  2. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen ihn widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
  3. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.
  4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware zurückzufordern.

§ 9 Haftung
Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

  1. Bei Verletzung wesentlicher Vertragsverletzungen haften wir für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn, ein von uns garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den Käufer gegen solche Schäden abzusichern.
  2. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für unsere Angestellten, Arbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 10 Sonstiges
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

  1. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Krefeld für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
  2. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstiger Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt.
adresse

Grüner Dyk 7
47803 Krefeld